Ist der Umtausch eines "alten" Klasse 3 - Führerscheins sinnvoll?
Grundsätzlich besteht für die alten Führerscheine keine Umtauschpflicht.
Allerdings gilt der Führerschein ab dem 50. Geburtstag nur noch für Fahrzeuge der Klassen B,BE,M,L,C1 und C1E. Ist der Führerschein vor dem 01.04.80 erteilt worden, so kommt noch Klasse A1 hinzu.
Dies bedeutet eine Beschränkung in der Tonnage und bei den Anhängern.
Wer damit zufrieden ist, kann - muss aber nicht - seinen Führerschein umtauschen.
Für das Führen schwerer Gespanne gilt dann diese Begrenzung:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Die Summe der zul. Gesamtmasse Fahrzeug + Anhänger darf 12t nicht überschreiten
Wer ein Fahrzeug führen will, das diese Grenzen übersteigt, darf dies mit dem alten Führerschein nur bis zum 50. Geburtstag. Ansonsten muss er seinen Führerschein vor dem 50. Geburtstag umgetauscht haben, wobei unbedingt beachtet werden muss, dass auf extra Antrag auch die Klasse CE (mit der Einschränkung CE 79) erteilt wird. Dazu ist es erforderlich, ein augenärztliches und ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Diese Klasse wird dann auf jeweils 5 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist ist ein Antrag auf Verlängerung zu stellen, dazu sind erneut Zeugnisse vorzulegen.
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