Der Führerschein mit 17
bietet jungen Menschen die Gelegenheit, bereits 1 Jahr früher als sonst Pkw zu fahren - und zwar zusammen mit erfahrenen Kraftfahrern.
Begleitpersonen
- müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis der klasse B sein.
- dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben. nach oben
Ausbildung und Prüfung
- Der Beginn der Ausbildung ist mit 16 1/2 Jahren möglich.
- Die Ausbildung erfolgt genau wie bei 18-jährigen
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die
- praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden nach oben
Prüfungs bescheinigungen
- gilt nur in Deutschland
- die Begleitpersonen weden darin namentlich eingetragen
- nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug führen !
- enthalten kein Foto, also ist beim Fahren immer der Personalausweis oder Resipass mit zu führen. nach oben
Eingeschlossene Klassen
Die Fahrerlaubnis Klasse B schliesst wie immer die Klasen M,L und S ein. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden, da das Mindestalter dafür ja erreicht ist. nach oben
Verstöße
- Fahrten ohne Begleitperson führen zum Widerruf der Fahrerlaubnis.
- Steht eine Begleitperson unter Alkohol (0,5 Promille) oder anderen berauschenden Mitteln, führt dies ebenfalls zum Widerruf der Fahrerlaubnis. nach oben
Sonstiges
- Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis
- eine Einweisung für den Begleiter ist in NRW nicht nötig. Wer eine Einweisung haben will bekommt sie in unserer Fahrschule. nach oben
Bei weiteren Fragen schicken Sie uns gern eine
E-mail
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